Barrierefreiheitserklärung

Die MVZ Am Schlossplatz gGmbH setzt sich für einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihren digitalen Angeboten ein. Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu erfüllen.

Aktueller Stand

Die Website basiert auf dem Content-Management-System WordPress. Die technische Struktur ermöglicht grundsätzlich eine barrierearme Gestaltung. Allerdings wurden bislang nur einzelne Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt. Eine umfassende Überarbeitung ist geplant, konnte jedoch aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen noch nicht realisiert werden.

Die Website wird – ebenso wie die zentrale Klinikseite vidia-kliniken.de – intern betreut. Die systematische Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist daher frühestens im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Tastaturbedienbarkeit: Die Navigation ist grundsätzlich mit der Tastatur möglich.
  • Responsives Design: Die Website ist mobiloptimiert und auf verschiedenen Endgeräten nutzbar.
  • Strukturierte Navigation: Die Hauptnavigation ist logisch aufgebaut und klar gegliedert.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit ergeben sich aus:

  • dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht überführt,
  • der zugehörigen Verordnung zum BFSG (BFSGV), die technische Anforderungen konkretisiert,
  • der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die insbesondere für öffentliche Stellen gilt,
  • sowie der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA).

Das BFSG gilt für digitale Dienstleistungen, die für Verbraucher:innen erbracht werden – darunter auch Websites privater Unternehmen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website des MVZ am Schlossplatz ist derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 (Level AA) vereinbar. Es bestehen folgende bekannte Barrieren:

  • Fehlende Alternativtexte bei Bildern und Grafiken (werden derzeit ergänzt)
  • Kein spezieller Kontrastmodus
  • Eingeschränkte Kompatibilität mit Screenreader-Technologien
  • Keine durchgängige Bereitstellung barrierefreier PDF-Dokumente
  • Keine Untertitel oder Alternativtexte bei eingebundenen Videos

Geplante Maßnahmen zur Verbesserung

  • Ergänzung aller Bilder mit Alternativtexten (bis Q3/2025)
  • Einführung eines Kontrastmodus
  • Barrierefreie Gestaltung neuer PDF-Dokumente
  • Prüfung und ggf. Optimierung der Tastaturnavigation
  • Systematische BITV- und WCAG-Prüfung nach 2026

Rahmenbedingungen

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig stehen wir – wie viele Einrichtungen im Gesundheitswesen – unter wirtschaftlichem Druck. Die Website wird derzeit im Rahmen begrenzter personeller Kapazitäten betreut. Dennoch setzen wir gezielt verfügbare Mittel ein, um die digitale Barrierefreiheit schrittweise und nachhaltig zu verbessern.

Erklärung zur Methodik

Die Einschätzung zur Barrierefreiheit dieser Website beruht auf einer internen Selbstbewertung durch die Unternehmenskommunikation der ViDiA Kliniken, die auch für die Betreuung der MVZ-Website zuständig ist. Eine externe Prüfung ist im Anfang 2026 vorgesehen.

Verfahren bei ungelösten Barrieren

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder bestimmte Inhalte nicht nutzen können, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir bemühen uns, Ihre Hinweise im Rahmen unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Kontakt:
E-Mail: info@vidia-kliniken.de
Postanschrift:
MVZ Am Schlossplatz gGmbH
Steinhäuserstraße 18
76135 Karlsruhe

Recht auf Durchsetzung

Diese Erklärung wurde am 11. Juli 2025 erstellt. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden verbindlich umgesetzt.

Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de
Website: www.barrierefreiheit-bw.de